Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Was ist der AIA?

Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein Steuerstandard, mit dem festgelegt ist, wie die Steuerbehörden teilnehmender Länder Informationen über Finanzkonten austauschen, die im Besitz von Steuerzahlern sind und sich ausserhalb ihres Steuerdomizillands befinden (meldepflichtige Personen). Der AIA wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit dem Ziel entwickelt und veröffentlicht, Steuerhinterziehung zu verhindern. Da es sich bei der Schweiz um ein teilnehmendes Land handelt, ist Schroder & Co Bank AG («SCoBAG») verpflichtet, der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) solche Berichte jährlich vorzulegen.

Meldepflichtige Person

Eine meldepflichtige Person ist eine Person mit einem Wohnsitz in einem Land, das sich zur Einhaltung der AIA-Grundsätze verpflichtet hat, und ein Finanzkonto bei einem Finanzinstitut besitzt, das sich in einem ebenfalls teilnehmenden Land ausserhalb ihres Steuerdomizillands befindet. Informationen werden dabei nur zwischen Ländern ausgetauscht, die dem Datenaustausch zugestimmt haben.

Bitte klicken Sie hier für ausführliche Informationen.

Die aktuelle Liste der Länder, mit denen die Schweiz eine Vereinbarung zum AIA geschlossen hat, ist hier abrufbar: Partnerstaaten

Meldepflichtige Daten

Die folgenden Informationen werden von Finanzinstituten gemeldet und mit den Steuerbehörden im Steuerdomizilland des Kunden ausgetauscht.

  • Personenbezogene Daten (z.B. Name der natürlichen oder juristischen Person, Anschrift, Steuerdomizilland, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum)
  • Kontoangaben (z.B. Name des Finanzinstituts und Kontonummer)
  • Finanzinformationen (z.B. Kontostand, Dividenden, Einkommen, sonstige Erträge und Bruttoerlöse)

Folgen

Ab 1. Januar 2017 müssen alle natürlichen und juristischen Personen mit Steuerdomizil in einem Land, mit dem die Schweiz ein AIA-Abkommen geschlossen hat, SCoBAG gegenüber mittels Selbstzertifizierung ihr Steuerdomizil offenlegen, wenn eine neue Geschäftsbeziehung mit der Bank aufgenommen wird. Gleiches gilt bei einer Änderung der persönlichen Umstände (wie bei Änderung der Wohnsitzanschrift), damit SCoBAG diese Information entsprechend dokumentieren kann.

Ihre Rechte

Nach dem AIA-Gesetz und dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) haben Sie folgende Rechte:

Gegenüber SCoBAG

Sie können gegenüber Schroder & Co Bank AG den vollumfänglichen Rechtsschutz nach dem DSG geltend machen. Insbesondere können Sie Auskunft darüber verlangen, welche der über Sie erhobenen Informationen an die ESTV gemeldet werden. 

SCoBAG händigt Ihnen auf Ihr Ersuchen eine Kopie ihres Berichts an die ESTV aus. In dieser Hinsicht ist zu beachten, dass die zu Ihrer Person erhobenen und weitergeleiteten Informationen von Ihren steuerlich relevanten Angaben abweichen können.

Darüber hinaus können Sie verlangen, dass unrichtige Daten in den SCoBAG-Systemen berichtigt werden.

Gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)

Ihr einziges Recht gegenüber der ESTV ist das Auskunftsrecht. Sie können verlangen, dass unrichtige, auf Übermittlungsfehlern beruhende Daten berichtigt werden.

Sofern die Übermittlung der Daten für Sie Nachteile zur Folge hätte, die Ihnen aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Garantien nicht zugemutet werden können, stehen Ihnen die Ansprüche nach Artikel 25a des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren zu.

Das Akteneinsichtsrecht steht Ihnen gegenüber der ESTV nicht zu. Damit ist das Recht auf Sperrung der Bekanntgabe von persönlichen Daten gegenüber der ESTV ausgeschlossen. Zudem können Sie weder die Rechtmässigkeit der Weiterleitung der Informationen ins Ausland prüfen lassen noch die Sperrung einer widerrechtlichen Weiterleitung und/oder die Vernichtung von Daten verlangen, welche ohne ausreichende gesetzliche Grundlage bearbeitet wurden.