ESG-Anforderungen
Ein ökologisches Merkmal, dass das Sondervermögen im Rahmen seiner Immobilieninvestitionen berücksichtigt, ist insbesondere die Leistung eines Beitrags zum Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie. Die Berücksichtigung dieses ökologischen Merkmals erfolgt durch die Investition in energieeffiziente Gebäude.
Soziale Merkmale, die das Sondervermögen im Rahmen seiner Immobilieninvestitionen berücksichtigt, sind insbesondere die Leistung eines Beitrags (i) zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen durch die Zurverfügungstellung geförderten und somit bezahlbaren Wohnraums oder (ii) zur sozialen Integration durch Bildung und Pflege durch die Zurverfügungstellung von Flächen zum Betrieb von Bildungs- und Pflegeeinrichtungen.
Das ökologische Merkmal der Leistung eines Beitrags zum Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie wird durch die Investition in energieeffiziente Gebäude berücksichtigt. Der Nachweis der Energieeffizienz eines Gebäudes wird wie folgt geführt:
- Bei Wohnimmobilien bei einem Endenergieverbrauch/-bedarf gemäß Energieausweis unter 100 kWh/qm/p.a. (Energieeffizienzklasse C) und bei Gewerbeimmobilien über einen geringeren Energieverbrauch/-bedarf als der Vergleichswert dieser Gebäudekategorie im Energieausweis. Im Fall von Gewerbeimmobilien wird die Methode zur Klassifizierung deutscher Energieausweise für Nichtwohngebäude angewandt, die im Branchenverband BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. entwickelt wurde. Diese Methode ermöglicht eine angemessene Umwandlung der in Energieausweisen vorhandenen Farbskala in eine Buchstabenklassifizierung. Die Methode folgt dem Verfahren in deutschen Energieausweisen für Wohngebäude, d.h. die Einstufung der Effizienzklassen in den Farbskalen für Nichtwohngebäude erfolgt bei bedarfsbasierten Ausweisen auf der Basis des Primärenergiebedarfs und bei verbrauchsbasierten Ausweisen auf der Basis des Endenergieverbrauchs.
- Alternativ kann der Nachweis durch folgende anerkannte Zertifizierungen geführt werden: Durch eine BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) Zertifizierung mit mindestens „sehr gut“ (ab 55 % Gesamterfüllungsgrad bezogen auf Kriterien wie bspw. Material, Transport, Abfall, Wasser, Gesundheit und Wohlbefinden, Umwelt, Energie, Boden und Ökologie sowie Management, erhält das Gebäude ein Zertifikat „sehr gut“) oder durch eine DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Zertifizierung mit mindestens „Silber“ (ab 50 % Gesamterfüllungsgrad bezogen auf Kriterien wie bspw. Klimaschutz und Energie, Wasser, Wertstoffmanagement, Betriebskosten, Risikomanagement und Werterhalt, Beschaffung und Bewirtschaftung, Innenraumkomfort, Nutzerzufriedenheit, Mobilität, erhält das Gebäude ein Zertifikat in „Silber“).
Sowohl bei der BREEAM Zertifizierung als auch bei der DGNB Zertifizierung handelt es sich um anerkannte Methoden zur Nachhaltigkeitsbewertung, mit der Gebäude zertifiziert werden können. Das entsprechende Level der Zertifizierung gem. BREEAM oder DGNB lässt einen unmittelbaren und objektiven Rückschluss auf die Erfüllung der vorstehenden Merkmale einer Immobilie zu. Die Zertifizierungen werden von unabhängigen Stellen erteilt und sind subjektiven Einflüssen entzogen. Sie werden laufend weiterentwickelt und an nationale und internationale Normen und Gesetzgebungen angepasst. BREEAM und DGNB gehören zu den weltweit führenden Zertifizierungssystemen von nachhaltigen Gebäuden.
Das soziale Merkmal der Leistung eines Beitrags zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen wird durch die Zurverfügungstellung geförderten und somit bezahlbaren Wohnraums berücksichtigt. Der Nachweis der Merkmalerfüllung erfolgt, wenn mindestens 50% der Mietflächen einer Immobilie auf geförderten Wohnraum entfallen. Das soziale Merkmal der Leistung eines Beitrags zur sozialen Integration durch Bildung und Pflege wird durch die Zurverfügungstellung von Flächen zum Betrieb von Bildungs- und Pflegeeinrichtungen berücksichtigt. Der Nachweis der Merkmalerfüllung erfolgt insoweit, wenn mindestens 50% der Mietflächen einer Immobilie für Bildungszwecke (wie z.B. den Betrieb einer Universität oder Kindertagesstätte) bzw. für Pflegezwecke (wie z.B. Pflegeheime) durch den Abschluss entsprechender Mietverträge zur Verfügung stehen.
Außerdem berücksichtigt das Sondervermögen bei möglichen Immobilieninvestitionen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Das Sondervermögen berücksichtigt hierbei folgende Nachhaltigkeitsindikatoren für nachteilige Auswirkungen:
Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen | Messgröße | ||
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Fossile Brennstoffe | Engagement in fossilen Brennstoffen durch die Investition in Immobilien | Anteil der Investitionen in Immobilien, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen | |
Energieeffizienz | Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz | Anteil der Investitionen in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz | |
Abfall | Abfallerzeugung im Betrieb | Anteil der Immobilien, die nicht mit Einrichtungen zur Abfallsortierung ausgestattet sind und für die kein Abfallverwertungs- oder Recyclingvertrag geschlossen wurde |
Darüber hinaus wird die Gesellschaft Mindestausschlüsse im Rahmen ihrer Liquiditätsanlage in Bezug auf die Unternehmen (Emittenten, Banken) berücksichtigen, in dem ausgeschlossen wird, dass die Mittel des Sondervermögens bei Unternehmen oder in Vermögensgegenständen angelegt werden, die die Grundsätze des UN Global Compact nicht anerkannt haben oder von denen schwere Verstöße dagegen öffentlich bekannt geworden sind. Diese Mindestausschlüsse für Liquiditätsanlagen stellen ein weiteres verbindliches Element dar.