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Ausblick für 2022: Nachhaltige Anlagen

Nachhaltige Anlagen werden immer beliebter. Kein Wunder also, dass die Richtlinien, Offenlegungen und Debatten dazu immer anspruchsvoller werden.

01.02.2022
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Authors

Andy Howard
Global Head of Sustainable Investment
  • ESG-Prioritäten, die es zu beachten gilt – einschließlich Klimawandel, Biodiversität und Einschränkungen natürlicher Ressourcen
  • Zunehmend strengere regulatorische Kontrolle aller Teile der Wertschöpfungskette weltweit

ESG-Investitionen (Umwelt, Soziales, Governance) sind im Mainstream angekommen.

Gemäß einer Analyse von Bloomberg stiegen ESG-Vermögenswerte bis Ende 2021 auf beispiellose 37,8 Bio. US-Dollar. Bis 2025 werden sie voraussichtlich auf 53 Bio. US-Dollar anwachsen, was einem Drittel aller weltweit verwalteten Vermögenswerte entsprechen würde.

Diese Zahlen machen deutlich, dass das Interesse an ESG-Aspekten allgemein wächst. Beispielsweise ist die Zahl der Google-Suchanfragen nach dem Begriff „ESG“ in den letzten Jahren exponentiell gestiegen.

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Dieses Interesse spiegelt sich auch in den Anforderungen an Investmentmanagern wider. Zum Thema Nachhaltigkeit gibt es inzwischen kein Gegenargument mehr. Es geht jetzt darum, wie man sich mit dem Thema auseinandersetzt, es in die Realität umsetzt und wie man darüber berichtet. Aus diesem Grund erwarten wir eine intensivere Debatte darüber, wie ein robuster nachhaltiger Anlageprozess aussehen soll. Dies untermauert unsere langjährigen Investitionen in Forschung, Analyse, Active Ownership und Informationssysteme.

Die Verbindung zwischen Anlagerenditen und nachhaltigen Ergebnissen wird immer enger und robuster. Die Betriebslizenzen von Unternehmen, die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle und die Renditen für ihre Investoren sind zunehmend miteinander verknüpft. 

Wie Unternehmen die Gesellschaft und die Umwelt beeinflussen, ist nicht nur eine theoretische Frage, sondern ein Thema, das zunehmend in der Realität verwurzelt ist. CO2-Bepreisung, Plastik, Mindestlöhne, Steuervermeidung – all dies sind Faktoren, die sich in Unternehmensabschlüssen niederschlagen, nicht nur soziale Kosten.

ESG-Prioritäten, die es zu beachten gilt – einschließlich Klimawandel, Biodiversität und Einschränkungen natürlicher Ressourcen

Der Klimawandel ist seit Langem ein Brennpunkt für nachhaltige Investitionen und zweifellos ein kritisches Anliegen. Aber der exponentiell zunehmende Druck auf endliche Umweltressourcen legt Risse in einem Spektrum von Umweltdimensionen frei und rückt ein breiteres Spektrum von Naturkapitalproblemen in den Fokus. 

Die COP15 der Vereinten Nationen – der größte Biodiversitätsgipfel seit einem Jahrzehnt, der sich auf die Ausarbeitung eines Plans zur Verlangsamung und Umkehrung von Naturschäden konzentriert – soll nach Verzögerungen durch Covid-19 im April dieses Jahres in China stattfinden. Wir erwarten ein Abkommen im Stil des Pariser Klimaabkommens, da die Auswirkungen des Menschen auf die Umwelt seit den 1970er-Jahren dramatisch zugenommen haben.

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Die COP26, der letztjährige Klimagipfel in Glasgow, hat gezeigt, dass der Privatsektor immer mehr in die Pflicht genommen werden soll. Jetzt sind es Unternehmen und nicht mehr Regierungen, die sich zu Nachhaltigkeitszielen im Rahmen von Kohlenstoffemissionen, Entwaldung und Methan verpflichten.

So haben beispielsweise über 1.000 Unternehmen – darunter auch Schroders – im Rahmen der Science Based Targets Initiative (SBTi), die mit den Zielen des Pariser Abkommens in Einklang steht, Klimaschutzziele verabschiedet, um die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und vorzugsweise auf 1,5 Grad Celsius (im Vergleich zum vorindustriellen Niveau) zu begrenzen.

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Vermögensverwalter sind ideal positioniert, um Unternehmen zu Veränderungen und besseren Ergebnissen anzuhalten und sie zur Rechenschaft zu ziehen. Wir begrüßen die Rolle, die wir spielen müssen, um Portfoliounternehmen im Zuge der Dekarbonisierung der Weltwirtschaft zum Umdenken zu bewegen. 

Unser Team für Active Ownership hat Klimawandel, Biodiversität und Beschränkungen natürlicher Ressourcen als Hauptprioritäten für das Engagement im Jahr 2022 festgelegt.

Wir werden uns auch auf die sozialen und Governance-Aspekte konzentrieren. Wir betrachten Humankapital-Management, Diversity und Inklusion sowie Menschenrechte als entscheidende Faktoren für die Nachhaltigkeit unserer Investitionen. Governance – seit Langem ein Schwerpunkt der Vermögensverwaltungsbranche – wird weiterhin im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen, insbesondere angesichts der verstärkten Überprüfung von Abstimmungsprotokollen und Aktionärsbeschlüssen.

Nachzügler können sich nun nicht mehr verstecken. Nicht nur wir, sondern auch die Branche verlangt zunehmend, dass schönen Worten auch Taten folgen. Wir haben beispielsweise bereits angekündigt, dass wir ab 2022 gegen die Vorsitzenden der Nominierungskomitees von FTSE-100-Unternehmen stimmen werden, die den Vielfaltsempfehlungen der Parker Review nicht entsprechen (die Parker Review ist eine unabhängige Überprüfung, die sich mit der ethnischen Vielfalt britischer Vorstände befasst).

Zunehmend strengere regulatorische Kontrolle aller Teile der Wertschöpfungskette weltweit

Während die Nachhaltigkeitspraktiken und -Ziele von Unternehmen von Vermögensverwaltern stärker geprüft werden, geraten die Nachhaltigkeitspraktiken der Vermögensverwalter selbst immer mehr in den Blickpunkt der Regulierungsbehörden.

Die Regulierung des nachhaltigen Finanzwesens schreitet mit enormem Tempo voran. Auch 2022 wird es so weitergehen. Wir beobachten, dass eine Entwicklung, die sich in der Vergangenheit überwiegend auf die EU beschränkte, zunehmend auf andere Regionen und insbesondere auf Asien ausbreitet. Im Mittelpunkt stehen Transparenz und die Robustheit von Nachhaltigkeitsansprüchen. 

Und nicht nur Vermögensverwalter werden zunehmend geprüft. Alle Akteure in der Anlagewertschöpfungskette sehen sich in Bezug auf Nachhaltigkeitspraktiken einem ähnlichen Ausmaß an regulatorischen Veränderungen gegenüber. Für Vermögensinhaber wie Pensionskassen und Versicherungen gelten beispielsweise die gleichen oder ähnliche Transparenz- und Risikomanagementpflichten wie für Vermögensverwalter. Wir sehen dies nicht nur mit der SFDR in der EU, sondern auch in Großbritannien, wo im Oktober vergangenen Jahres die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures Anforderungen für Betriebsrenten einführte. Ebenfalls in diesem Zusammenhang zu nennen ist die Absicht des US-Arbeitsministeriums, den Einsatz von ESG-Aspekten bei der Verwaltung von Vermögenswerten oder Altersvorsorgeplänen zu aktualisieren.

Auch Intermediäre wie Berater sehen sich neuen Anforderungen gegenüber. So schreibt eine neue Anforderung des EU-Rechtsrahmens MiFID II ab August dieses Jahres vor, dass Berater die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden in ihre Eignungsbeurteilung einbeziehen. In der Greening Finance Roadmap Großbritanniens vom vergangenen Oktober wurde auf die Möglichkeit einer ähnlichen Vorgehensweise hingewiesen.

Auch ESG-Daten- und -Ratinganbieter kommen nicht ungeschoren davon. Es werden zunehmend Forderungen nach mehr Transparenz bei den Ratingmethoden und einem besseren Umgang mit Interessenkonflikten laut. Bedenken wurden auch von europäischen und globalen Aufsichtsbehörden, wie der International Organization of Securities Commissions (IOSCO), hinsichtlich der zunehmenden Konzentration auf dem Markt und der mangelnden Einheitlichkeit der ESG-Ratings geäußert.

Unternehmen stehen zwar am Ende der Anlagewertschöpfungskette, aber die Offenlegungen von Unternehmen stehen sicherlich im Zentrum der gesamten nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz. Alle anderen Akteure in der Wertschöpfungskette, von Vermögensverwaltern bis hin zu ESG-Daten- und -Ratinganbietern, sind in Bezug auf Nachhaltigkeitsdaten auf Unternehmen angewiesen. Die am ungeduldigsten erwartete Entwicklung in diesem Bereich ist das Ergebnis der kürzlich von der IFRS Foundation ins Leben gerufenen Initiative International Sustainability Standards Boards.

Schroders begrüßt diese Initiative. Wir gehen davon aus, dass Ergebnisse innerhalb der nächsten Jahre veröffentlicht werden. Parallel dazu entwickeln nationale Regulierungsbehörden eigene Rahmenwerke für die Unternehmensberichterstattung wie TCFD für Unternehmen in Großbritannien und in vielen asiatischen Ländern oder die Taxonomie-bezogenen Offenlegungen für Unternehmen in der EU.

Eine zentrale Herausforderung für den Markt im Jahr 2022 (und darüber hinaus) sehen wir darin, mit Vorschriften umzugehen, die nicht in der richtigen Reihenfolge in Kraft treten. Eine Frage ist, wie der Markt mit Offenlegungen von nachhaltigen Anlageprodukten umgeht, die vor den entsprechenden Meldepflichten für Unternehmen in Kraft getreten sind. Der erste Test im Jahr 2022 werden die Zahlen sein, die für die Anpassung der Anlageprodukte an die EU-Taxonomie erforderlich werden. Da die EU-Taxonomie nach wie vor unvollständig ist und Unternehmen noch nicht mit der Berichterstattung über ihre Taxonomie-Ausrichtung begonnen haben, werden viele Produkte wahrscheinlich 0 % oder Zahlen melden, die ohne zugrunde liegende Daten möglicherweise nicht besonders aussagekräftig sind.

Darüber hinaus werden angesichts der bereits erkennbaren Unterschiede zwischen den nationalen Vorschriften die aufsichtsrechtlichen Auflagen der Branche trotz der erklärten Absicht einer globalen Ausrichtung immer komplexer werden.

Dies wird die Umsetzung insbesondere für globale Vermögensverwalter wie Schroders erschweren. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen über dedizierte Ressourcen und Fähigkeiten verfügen, um Nachhaltigkeit in alle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu integrieren.

Die Nachhaltigkeit als bloße Compliance-Übung zu sehen, wird sicher nicht zu der Transformation führen, die unsere Branche durchlaufen muss, um die Bedürfnisse der Kundschaft zu erfüllen.

 

 

Wichtige Informationen:

Die hierin enthaltenen Ansichten und Meinungen sind die der Autoren dieser Seite und repräsentieren nicht notwendigerweise die Ansichten, die in anderen Mitteilungen, Strategien oder Fonds von Schroders zum Ausdruck gebracht oder reflektiert werden. Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und ist in keiner Weise als Werbematerial gedacht. Das Material ist nicht als Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten gedacht. Das Material ist nicht als Buchhaltungs-, Rechts- oder Steuerberatung oder als Anlageempfehlung gedacht und sollte auch nicht als solche angesehen werden. Schroders geht davon aus, dass die hierin enthaltenen Informationen zuverlässig sind, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für Irrtümer in Bezug auf Fakten oder Meinungen kann keine Verantwortung übernommen werden. Bei individuellen Investitions- und/oder strategischen Entscheidungen sollte man sich nicht auf die Ansichten und Informationen in diesem Dokument verlassen. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse, die Kurse von Aktien und die daraus erzielten Erträge können sowohl fallen als auch steigen, und Investierende erhalten möglicherweise nicht den ursprünglich investierten Betrag zurück.

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