Berater Toolkit

MiFID II und Nachhaltigkeitspräferenzen

Im August 2022 tritt eine neue Vorschrift in Kraft. Berater müssen ab sofort ihre Kunden im Rahmen der bestehenden MiFID II-Eignungsprüfung nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen.

Wir untersuchen, was das für Berater bedeutet und wie die Befragung in der Praxis aussehen könnte. Darüber hinaus sehen wir uns an, welche Vorschriften durch die Regulierungsbehörde noch genauer definiert werden müssen.

Diese sieben Videos informieren über die Änderungen:

Was ist die Taxonomie und wie beweist man die Compliance?

Wir erklären, worum es sich bei der Taxonomie handelt und wie sie Aktivitäten identifiziert, die ökologisch nachhaltig sind.

MiFID II und Nachhaltigkeitspräferenzen: Worum geht es?

Ab dem 2. August 2022 muss die MiFID-II-Eignungsprüfung eine weitere Frage enthalten: Hat Ihr Kunde Nachhaltigkeitspräferenzen oder nicht? Dieses Video begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Beratergespräch.

Was ist nachhaltiges Investieren laut der Offenlegungsverordnung?

Wir untersuchen, wie die Offenlegungsverordnung nachhaltiges Investieren beschreibt, und was diese Definition für die Praxis bedeutet.

Was sind PAIs und wie werden sie ausgedrückt?

Die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) sollen die möglichen negativen Folgen eines Anlageportfolios für Umwelt und Gesellschaft erfassen. Wir untersuchen, welche Indikatoren Berater einsetzen können.

Wie funktioniert die Bewertung in der Praxis?

In diesem kurzen Leitfaden zeigen wir die Schritte, die für die Bewertung der Nachhaltigkeitspräferenzen erforderlich sein können.

Welche Tools gibt es für Berater?

Wir beschreiben das European ESG Template (EET), das Beratern hilft, die neuen Auflagen zur Befragung der Nachhaltigkeitspräferenzen zu erfüllen.

Was muss ich jetzt als Berater wissen?

Wir beschreiben die wichtigsten Schritte, die Berater bei der Bewertung der Nachhaltigkeitspräferenzen ergreifen können.

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