Informationen zu Drittvergütungen
Die nachfolgenden Informationen zu Drittvergütungen dienen dazu, gegenüber den Kunden der Schroder & Co Bank AG (nachfolgend “Bank”) Transparenz im Zusammenhang mit Drittvergütungen zu schaffen.
1. Begriff der Drittvergütung
Die Bank bietet ihren Kunden eine Vielzahl von eigenen und fremden Anlagefonds und strukturierten Produkten an. Für diese Vertriebstätigkeit und die damit verbundenen Leistungen erhält die Bank von manchen Produktanbietern Vertriebsentschädigungen, Bestandespflegekommissionen, Retrozessionen und/oder andere geldwerte Leistungen (“Drittvergütungen”).
Bei Anlagefonds stellen diese Drittvergütungen (namentlich als Bestandespflegekommissionen bezeichnet) Teil der im Fondsreglement ausgewiesenen Verwaltungskommission dar.
Bei strukturierten Produkten sind Drittvergütungen in Form eines Rabatts auf dem Ausgabepreis, als Vergütung eines Teils des Ausgabepreises oder in Form anderer Strukturierungsgebühren gebräuchlich.
Drittvergütungen werden mit den Produktanbietern in speziellen Verträgen – unabhängig von den jeweiligen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden – geregelt und stellen eine Entschädigung für die Bank für die in Bezug auf den Verkauf und die Betreuung übernommenen Aufgaben dar. Eine Auswahl an Aufgaben ist nachfolgend unter Ziffer 26 dieser Kundeninformation zusammengestellt.
Unter anderen geldwerten Leistungen sind unterstützende Sachleistungen zu verstehen, wie z.B. das Erhalten von kostenlosen Finanzanalysen (Research), die Ausbildung von Mitarbeitern der Bank sowie andere verkaufsunterstützende Angebote.
2. Berechnungsgrundlagen der Drittvergütungen
Produktklasse Anlagefonds
Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welchen Bandbreiten bei Anlagefonds Drittvergütungen an die Bank ausgerichtet werden:
Produkategorie | Bandbreite der Drittvergütungen |
---|---|
Geldmarktfonds | 0–1.25% |
Obligationenfonds | 0–1.50% |
Immobilienfonds | 0–1.50% |
Aktienfonds | 0–2.00% |
Übrige Anlagefonds | 0–2.50% |
Die Drittvergütungen sind als Prozentsatz des Anlagevolumens auf Jahresbasis ausgewiesen. “Übrige Anlagefonds” enthalten Anlagezielfonds, alternative Anlagefonds, Hedge Funds, Private Equity Funds, Commodity Funds, Fund of Funds usw.
Produktklasse strukturierte Produkte
Drittvergütungen für strukturierte Produkte betragen maximal 2.00% des Anlagevolumens. Diese sind bei unterjährigen Produkten pro rata temporis berechnet und bei überjährigen als Prozentsatz auf den Ausgabepreis.
Die Bank erhält die oben genannten Drittvergütungen auch, wenn sie mit dem Kunden einen Vermögensverwaltungsvertrag abschliesst und die Bank bei der Umsetzung je nach gewählter Strategie Vermögensanlagen in Direktanlagen, Anlagefonds und/oder strukturierte Produkte – oder bei Fondsmandaten in Anlagefonds – tätigt.
3. Gesamthöhe der Drittvergütungen
Im Rahmen eines von der Bank ausgeführten Vermögensverwaltungsvertrags beträgt die Gesamthöhe der erwarteten jährlichen Drittvergütungen üblicherweise 0–2.50% des unter dem Vermögensverwaltungsvertrag verwalteten Anlagevermögens. Weitere Informationen können dem Depotauszug entnommen werden.
4. Informationen zu erhaltenen Drittvergütungen
Die Bank erteilt dem Kunden auf Anfrage weitere Auskünfte und nähere Informationen zu erhaltenen Drittvergütungen für einzelne vom Kunden gehaltene Anlageinstrumente und Dienstleistungen. Diesbezügliche Anfragen können gerichtet werden an: Abteilung Legal & Compliance, Zürich.
5. Vermeidung von allfälligen Interessenkonflikten
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Drittvergütungen zu potentiellen Interessenkonflikten zwischen den Interessen des Kunden und denjenigen der Bank führen können, indem sie einen Anreiz setzen, Anlageprodukte auszuwählen oder zu empfehlen, bei denen die Bank überhaupt eine Drittvergütung erhält (z.B. einen Anlagefonds oder ein strukturiertes Produkt anstelle von Aktien oder Obligationen) oder bei denen sie eine höhere Drittvergütung erhält (Bevorzugung von Produkten bestimmter Anbieter gegenüber Produkten anderer Anbieter, oder bestimmter Kategorien von Produkten, bei denen höhere Drittvergütungen anfallen). Die Bank trifft zweckdienliche Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten, die sich aus der Entgegennahme von Drittvergütungen ergeben können. Wo sich Interessenkonflikte nicht vermeiden lassen, stellt die Bank sicher, dass dem Kunden daraus keine
Nachteile erwachsen.
6. Tätigkeiten der Bank, die durch Drittvergütungen abgegolten werden
Die Bank erbringt im Auftrag der Anbieter von Anlagefonds und strukturierten Produkten verschiedenste Dienstleistungen. Unter anderem sind dies folgende Tätigkeiten:
– Einrichten von Betriebsabläufen für die Zeichnung, das Halten und den Verkauf von Anlagefonds und strukturierten Produkten zuhanden der Produktanbieter
–Zeichnen von Anteilen, Zertifikaten usw. im Auftrag des Kunden
–Abwicklung von Corporate Actions
– Erfüllen der durch den Produktanbieter auferlegten Verkaufsrestriktionen und sonstiger Vorgaben
7. Änderungen dieser Informationen
Die Bank behält sich vor, diese Informationen zu Drittvergütungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden auf geeignete Weise mitgeteilt und gelten ohne Widerspruch innert 30 Tagen ab Bekanntgabe als genehmigt. Die aktuellste Fassung dieser Informationen zu Drittvergütungen ist auf der Website der Bank abrufbar.