MiFID II Information

MiFID II Kundeninformationsdokument

1. Einleitung

Die seit November 2007 geltende Rahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU) über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) wurde aufgrund der veränderten Marktstruktur und der Innovationen auf den Finanzmärkten sowie infolge der Finanzkrise überarbeitet (Rahmenrichtlinie 2014/65/EU, MiFID II). Diese Überarbeitung wurde am 15. Mai 2014 verabschiedet. Ziel der Überarbeitung des einheitlichen Rechtsrahmens für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten durch Finanzdienstleister ist es, neben der Erhöhung der Markttransparenz insbesondere einen verbesserten Schutz der Anleger zu erreichen. Die MiFID II wird ergänzt durch eine Vielzahl präzisierender delegierter Rechtsakte und Leitlinien mit Detailvorschriften.

In der Schweiz ist per 1. Januar 2020 das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft getreten, welches den Schutz für Kunden bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen regelt. Die Schroder & Co Bank AG erfüllt die Vorgaben des FIDLEG, indem sie weitgehend den strengeren EU-Standard der MiFID II umsetzt. Abweichend davon kommen insbesondere in den folgenden Bereichen die FIDLEG-Bestimmungen zur Anwendung:

  • Herausgabe von Dokumenten
  • Kundenklassierung
  • Ex-ante-Offenlegung von Kosten und Nebenkosten
  • Gewährung von Zuwendungen
  • Basisinformationsblatt
  • Verlustschwellenreporting
  • Anschluss an eine Ombudsstelle

Dieses MiFID II Kundeninformationsdokument gibt Ihnen einen Überblick über die Umsetzung der MiFID II Verhaltens­regeln durch Schroders. Es ergänzt jede vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Schroders. Im Falle von Widersprüchen geht die jeweilige vertragliche Vereinbarung vor.

2. Über Schroder & Co Bank AG

Schroders ist eine bewilligte Schweizer Bank nach dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934 ("BankG"). Unser Hauptsitz befindet sich in Zürich. Unsere Zweigniederlassung befindet sich in Genf.

Als Schweizer Finanzdienstleister unterstehen wir nebst dem BankG unter anderem den Vor­schriften des FIDLEG.

Wir bieten Bank-, Finanz- und Beratungsdienstleistungen an mit nationaler und internationaler Orientierung, insbesondere individuelle Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungs­dienstleistungen für Privatkunden und professionelle Kunden.

Schroders ist letztendlich eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Schroders plc, London. Schroders plc ist an der Londoner Börse notiert und ist Bestandteil des FTSE 100 Index.

Für weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin bzw. Ihren Kundenberater (nachfolgend "Kundenberater") oder kontaktieren Sie uns unter:

Schroder & Co Bank AG
Central 2
CH-8001 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 44 250 11 11
E-Mail: contact@schroders.ch

Schroder & Co Banque SA
Rue Jargonnant 2
CH-1207 Genève
Suisse
Telefon: +41 22 818 41 11
E-Mail: contact@schroders.ch

3. Aufsichtsbehörde

Schroders ist von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt und wird von dieser prudenziell beaufsichtigt.

Kontaktangaben:

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
CH-3003 Bern
Schweiz
Telefon: +41 31 327 91 00
E-Mail: info@finma.ch
Webseite: www.finma.ch

4. Kundensegmentierung

4.1 Allgemeine Informationen

Die Banken sind aufgrund der regulatorischen Vorgaben von MiFID II verpflichtet, ihre Kunden nach gesetzlich genau definierten Kriterien in die Kategorien «nicht professioneller Kunde», «professioneller Kunde» oder «geeignete Gegenpartei» einzustufen. Die Klassierung dient der Sicherstellung einer nach Kenntnissen, Erfahrung mit Finanzinstrumenten sowie Art, Häufigkeit und Umfang solcher Geschäfte gegliederten Behandlung unserer Kunden.

Sämtliche Neukunden werden über ihre Klassierung informiert. Bestandskunden werden nur bei einer Änderung ihrer vorbestehenden Klassierung informiert. Sie können Ihre Segmentierung mittels Erklärung eines Opting-In oder Opting-Out ändern, wodurch sich auch das Niveau des Kundenschutzes und der Verhaltenspflichten für die Kundenbeziehung ändern. Ihr Kundenberater erläutert Ihnen gerne die zur Verfügung stehenden Opting-In- und/oder Opting-Out-Optionen im Detail. Die Erklärung eines Opting-In oder Opting-Out ist für Schroders erst nach entsprechender schriftlicher Bestätigung gegenüber dem Kunden rechtsverbindlich (siehe Punkt 4.5 Umklassierung).

Jede von Schroders vorgenommene Segmentierung gilt generell für alle Finanzdienstleistungen und Produkteklassen einer Kundenbeziehung, die wir Ihnen anbieten oder für Sie erbringen.

Wir ersuchen Sie, uns über relevante Änderungen der Ihrer Segmentierung zugrundeliegenden Umstände umgehend zu informieren, die dazu führen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen für die Einstufung als professioneller Kunde nicht mehr erfüllen oder wenn Sie Ihre Opting-In- oder Opting-Out-Erklärung zurückziehen möchten.

Sobald wir unsererseits Kenntnis davon erhalten, dass Sie die Kriterien für Ihre ursprüngliche Einstufung nicht mehr erfüllen, werden wir Ihre Einstufung anpassen und Sie entsprechend informieren. Schroders ist in diesen Fällen berechtigt, alle Finanzinstrumente, die nur von Kunden der ursprünglichen Einstufung gehalten werden dürfen, zurückzugeben, umzutauschen oder zu verkaufen, Verträge über Finanzdienstleistungen zu kündigen oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zukünftig einzustellen.

4.2 Nicht professionelle Kunden

Alle Kunden werden von Schroders grundsätzlich als nicht professioneller Kunde eingestuft. Mit dieser Einstufung geniessen Sie das höchste gesetzlich vorgesehene Schutzniveau.

4.3 Professionelle Kunden

Damit Schroders Sie bzw. Ihr Unternehmen als professionellen Kunden ansehen dürfen, müssen die Kriterien gemäss den regulatorischen Vorgaben von MiFID II erfüllt sein. Für einen professionellen Kunden gilt ein geringeres Schutzniveau als für einen nicht professionellen Kunden. Bei einem professionellen Kunden dürfen wir gemäss den gesetzlichen Vorschriften davon ausgehen, dass die handelnden Personen über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und genügend Sachverstand verfügen, um Anlageentscheidungen treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können.

4.4 Geeignete Gegenpartei

Als geeignete Gegenparteien kommen gemäss den regulatorischen Vorgaben von MiFID II insbesondere zugelassene oder beaufsichtigte Rechtspersonen, grössere Unter- nehmen sowie Regierungen, Zentralbanken und internationale bzw. supranationale Organisationen in Frage.

Ihnen kommt das geringste Schutzniveau zu. Auch bei dieser Kundenkategorie gehen wir gemäss den gesetzlichen Vorschriften davon aus, dass die handelnden Personen über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse sowie genügend Sachverstand verfügen, um Anlageentscheidungen treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Wir erbringen gegenüber solchen Kunden keine Anlageberatungs- oder Vermögensverwaltungsdienstleistungen. Will ein Kunde, der als geeignete Gegenpartei eingestuft ist, dennoch solche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, so behandeln wir ihn wie einen professionellen Kunden.

4.5 Umklassierung

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, bei der Bank schriftlich eine Umklassierung vom Status «nicht professioneller Kunde» in die Kategorie «professioneller Kunde» (Hochstufung) zu beantragen. Es ist zu beachten, dass mit der Änderung der Einstufung auch eine Änderung des gesetzlich vorgesehenen und auf den Kunden anwendbaren Schutzniveaus verbunden ist. Einer Hochstufung darf die Bank nur bei Erfüllung von mindestens zwei der folgenden, in den regulatorischen Vorgaben von MiFID II beschriebenen Voraussetzungen zustimmen:

  • Während der vier vorangehenden Quartale haben Sie pro Quartal durchschnittlich zehn Geschäfte von erheblichem Umfang auf dem relevanten Markt getätigt.
  • Es sind liquide Mittel und Finanzinstrumente im Gegenwert von mehr als EUR 500'000.00 vorhanden.
  • Sie waren mindestens ein Jahr lang in einer beruflichen Position im Finanzsektor tätig, die Kenntnisse über die geplanten Geschäfte oder Dienstleistungen voraussetzt.

Der Bank steht es offen, einen entsprechenden Antrag auch bei Erfüllung der vorgenannten Kriterien abzulehnen.

Der Kunde hat zudem jederzeit die Möglichkeit, schriftlich eine Umklassierung vom Status «professioneller Kunde» in die Kategorie «nicht professioneller Kunde» bei der Bank zu verlangen.

Die genauen Modalitäten und Auswirkungen einer Umklassierung erklärt Ihnen gern Ihr Kundenberater. Diese Modalitäten und Auswirkungen werden mit Ihnen in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, uns über alle Änderungen zu informieren, die Ihre Einstufung beeinflussen könnten. Sollten wir zu der Erkenntnis gelangen, dass Sie die Bedingungen derjenigen Kundenklasse, in die Sie eingestuft sind, nicht mehr erfüllen, sind wir verpflichtet, selbst aktiv zu werden und eine Anpassung vorzunehmen. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren.

5. Angemessenheit & Eignung

5.1 Allgemein

Zur Prüfung der Angemessenheit und Eignung ist Schroders auf die Erhebung von umfassenden und korrekten persönlichen Informationen der Kunden angewiesen. Schroders verlässt sich dabei auf die Informationen und Angaben, die Sie oder die durch Sie bevollmächtigte Person machen. Sie oder Ihr(e) Bevollmächtigte(r) sind zudem verpflichtet, Schroders unverzüglich über jede Änderung oder Aktualisierung Ihrer persönlichen Informationen zu unterrichten, welche als Grundlage zur Durchführung der Angemessenheits- oder Eignungsprüfung erhoben wurden. Bitte beachten Sie, dass Schroders ohne vollständige und korrekte persönliche Informationen von Ihnen nicht in der Lage sein wird, die Angemessenheits- oder Eignungsprüfung durchzuführen.

5.2 Nicht professionelle Kunden

Finanzdienstleister, die Anlageberatungs- oder Vermögens­verwal­tungs­dienst­leistungen für nicht professionelle Kunden erbringen, müssen eine Angemessenheits- oder Eignungsprüfung durchführen.

a. Angemessenheitsprüfung

Wird die Anlageberatung für einzelne Transaktionen erbracht (transaktionsbasierte Anlageberatung), ohne dass dafür das gesamte Kundenportfolio berücksichtigt wird, muss Schroders sich über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden erkundigen. Vor einer persönlichen Empfehlung müssen wir sodann prüfen, ob das empfohlene Finanzinstrument unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden für diesen angemessen ist.

Durch angemessene Aufklärung kann Schroders allenfalls mangelnde Kenntnisse oder Erfahrungen kompensieren.

b. Eignungsprüfung

Bei der Anlageberatung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios (portfoliobasierte Anlageberatung) oder bei der Vermögensverwaltung muss Schroders sich über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse, die Anlageziele sowie über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Hinblick auf die anvisierte Finanzdienstleistung (portfoliobezogene Anlage­beratung oder Vermögensverwaltung) erkundigen.

Basierend auf den bei Ihnen erhobenen Informationen erstellt Schroders ein Risikoprofil und vereinbart gestützt darauf zusammen mit Ihnen die Anlagestrategie. Die anvisierte Finanzdienstleistung ist für Sie geeignet, wenn im Hinblick auf die vereinbarte Anlagestrategie und die angegebenen finanziellen Verhältnisse die Finanzdienstleis­tung als angebracht erscheint und Sie das Produkt und die damit verbundenen Anlagerisiken verstehen und diese einzugehen bereit sind.

5.3 Professionelle Kunden

Für professionelle Kunden verlangt das MiFID II von den Finanzdienstleistern, die Anlageberatungs- oder Vermögens­verwal­tungs­dienst­leistungen erbringen, lediglich eine eingeschränkte Eignungsprüfung.

Bei professionellen Kunden darf Schroders grundsätzlich davon ausgehen, dass diese Kunden über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und die mit der Finanzdienstleistung einhergehenden Anlagerisiken finanziell tragbar sind. Bei professionellen Kunden sind wir in der Regel nur im Falle von Vermögensverwaltungsdienstleistungen oder Anlageberatungen unter Berücksichtigung des Kunden­portfolios (portfoliobasierte Anlageberatung) dazu verpflich­tet, die Anlageziele zu erfassen und eine eingeschränkte Eignungsprüfung durchzuführen.

6. Allgemeine Risiken von Finanzinstrumenten

Anlagen in Finanzinstrumente sind mit Chancen, aber auch mit Risiken verbunden. Es ist wichtig, dass Sie diese Risiken kennen und verstehen, bevor Sie eine Finanzdienstleistung in Anspruch nehmen.

Zu diesem Zweck wird die Broschüre "Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten" der Schweizerischen Bankiervereini­gung (SBVg) auf unserer Webseite www.schroders.com/de-ch/FIDLEG zur Verfügung gestellt.

Die Broschüre enthält Informationen zu den typischen Eigenschaften und Risiken der gängigen Finanzinstrumente. Ein aktuelles Exemplar der Broschüre erhalten Sie auf Anfrage auch von Ihrem Kundenberater.

Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch. Wenn Sie Fragen haben und/oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.

7. Informationen zu Kosten und Gebühren

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienst­leistungen können sowohl bei Schroders als auch bei Dritten (z.B. bei externen Depotbanken) Kosten und Gebühren anfallen. Unsere aktuellen Kosten und Gebühren sind in der jeweils gültigen Gebührenordnung zu finden, die Sie auf unserer Webseite www.schroders.com/de-ch/FIDLEG finden oder jederzeit bei Ihrem Kundenberater beziehen können. Kosten und Gebühren von Dritten werden Ihnen ebenfalls belastet.

7.1 Ex-Ante Offenlegung

Neben den Kosten und Gebühren die Schroders Ihnen direkt belastet, fallen auch Kosten und Gebühren an, welche Ihnen indirekt belastet werden, z.B. laufende Gebühren eines Fonds, welche die Fondsrendite schmälern. Diese Kosten und Gebühren finden Sie in den entsprechenden vertraglich vereinbarten.

Die Bank ist verpflichtet, Ihnen die Kosten und Nebenkosten sowohl der Wertpapierdienstleistungen als auch der Wertpapiernebendienstleistungen (Dienstleistungskosten) sowie die mit der Konzeption und der Verwaltung der Finanzinstrumente zusammenhängenden Kosten (Produkt- kosten) vorab (ex ante) offenzulegen.

Sofern die Kosten der Bank nicht genau bekannt sind, werden diese auf Basis von Schätzungen offengelegt. Bei Vermögensverwaltungsmandaten erfolgt die Offenlegung auf Dienstleistungsebene. Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn Sie als professioneller Kunde klassiert sind, kann die Bank die Offenlegung in verallgemeinerter und standardisierter Form vornehmen. Kunden der Schroder & Co Bank AG, die ausserhalb der EU / des EWR domiziliert sind, erhalten gemäss FIDLEG die Ex-ante- Offenlegung in Form der allgemeinen Preisbroschüre. Die Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen richten sich nach unseren Preisbroschüren

7.2 Ex-post Offenlegung

Neben der im Kapitel «Kundenabrechnung und Berichterstattung» aufgeführten Transaktionsabrechnung legt die Bank die tatsächlich angefallenen Dienstleistungs- und Produktkosten in jedem Fall nachträglich (ex post), mindestens jährlich in zusammengefasster Form offen. Die Ex-post-Darstellung kann von der Ex-ante-Schätzung abweichen. Bei der Ex-post-Kostendarstellung ist die Bank zudem auf Datenzulieferungen von Produktanbietern und Informationsdienstleistern angewiesen, welche unter Umständen unterschiedliche Abrechnungsstichtage, unterschiedliche Kurse (z.B. Tagesmittelkurse oder Börsenschlusskurse) sowie, im Zusammenhang mit Fremdwährungen, unterschiedliche Umrechnungskurse sowie -zeiten verwenden.

8. Verlustschwellenreporting

Haben Sie ein Vermögensverwaltungsmandat erteilt, so informieren wir Sie, falls der Gesamtwert Ihres Portfolios – im Vergleich zum letzten Bericht über die Vermögensverwaltung – um zehn Prozent fällt, und anschliessend bei jedem weiteren Wertverlust in Zehn-Prozent-Schritten.

Eine solche Meldung erfolgt spätestens am Ende desjenigen Geschäftstags, an dem der Schwellenwert überschritten wird. Fällt dieser Tag auf einen geschäftsfreien Tag, erfolgt die Meldung am Ende des darauffolgenden Geschäftstags. Sind Sie als nicht professioneller Kunde klassiert und enthält Ihr Portfolio gehebelte Finanzinstrumente oder Geschäfte mit Eventualverbindlichkeiten, so erhalten Sie eine Verlustmeldung, wenn der initiale Wert eines solchen Finanzinstruments um zehn Prozent fällt, sowie bei jedem weiteren Wertverlust in Zehn-Prozent- Schritten. Eine solche Meldung erfolgt spätestens am Ende desjenigen Geschäftstags, an dem der Schwellenwert überschritten wird. Fällt dieser Tag auf einen geschäftsfreien Tag, erfolgt die Meldung am Ende des darauffolgenden Geschäftstags. Die Verlustmeldung erfolgt auf Einzelinstrumentenbasis.

9. Informationen zu Finanzdienstleistungen

9.1 Produkte

Standardisierte Informationen zu Finanzinstrumenten (z.B. Fonds/ETFs, strukturierte oder verbriefte Produkte), einschliesslich Informationen zu produktspezifischen Risiken und Kosten, finden Sie in den jeweiligen Produktinformations­dokumentationen. Das Basisinformationsblatt (BIB) eines Finanzinstrumentes stellen wir unseren Privatkunden in der Anlageberatung vor jeder Transaktion kostenlos zur Verfügung, sofern es vom Produkt-Hersteller bereitgestellt wird. Produkteinformationen erhalten Sie auf Anfrage auch jederzeit bei Ihrem Kundenberater.

9.2 Portfolioübersicht

Die Berichterstattung von Schroders zu Ihrem Portfolio erfolgt gemäss den vertraglichen Vereinbarungen, mindestens jedoch einmal jährlich.

9.3 Basisinformationsblatt (BIB)

Die Angaben im BIB dienen den Anlegern dazu, eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen und unterschiedliche Finanzinstrumente zu vergleichen. Hierbei handelt es sich nicht um Werbung. BIB sind für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und für Versicherungsanlageprodukte verfügbar.

Ein BIB enthält wichtige Angaben und informiert die Anleger jeweils über Folgendes:

  • den Namen des Finanzinstruments und die Identität des Erstellers;
  • die Art und die Merkmale des Finanzinstruments;
  • das Risiko- und Renditeprofil des Finanzinstruments unter Angabe des höchsten Verlusts auf das angelegte Kapital, der den Anlegern droht;
  • die Kosten des Finanzinstruments;
  • die Mindesthaltedauer und die Handelbarkeit des Finanzinstruments;
  • die Information zu den mit dem Finanzinstrument verbundenen Bewilligungen und Genehmigungen.

Sofern ein PRIIP-KID nach europäischem Recht nicht verfügbar ist, erhalten Kunden der Schroder & Co Bank AG für verpackte Anlageprodukte ein BIB gemäss den Vorgaben des FIDLEG.

10. Berücksichtigtes Marktangebot

Bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen (inkl. Vermögensverwaltung) verwendet oder bietet Schroders sowohl Finanzinstrumente an, die von einem mit ihr verbundenen Unternehmen der Schroder Gruppe ausge­geben, entwickelt, verwaltet oder kontrolliert werden (namentlich kollektive Kapitalanlagen), als auch Finanzinstrumente von Drittanbietern.

11. Ausführung von Aufträgen (Best Execution)

Bei der Ausführung von Kundenaufträgen stellen wir sicher, dass das bestmögliche Ergebnis in finanzieller, zeitlicher und qualitativer Hinsicht für Sie erreicht wird.

Wir haben alle angemessenen Vorkehrungen getroffen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, wenn wir für Sie Geschäfte in Finanzinstrumenten über andere mit Schroders verbundene Unternehmen oder über Drittbroker ausführen.

Schroders verfügt über ein Regelwerk für die Verwaltung und Ausführung von Aufträgen, das auf der Schroder Group Order Management and Execution Policy basiert. Dieses Regelwerk deckt alle Vermögensverwaltungsaktivitäten ab, welche die Verwaltung von Aufträgen und die Ausführung von Transaktionen bis hin zur Zuteilung der ausgeführten Aufträge beinhalten.

Das Regelwerk und die Regelungen zur Auftragsverwaltung und -ausführung werden regelmässig auf Vollständigkeit und Wirksamkeit geprüft. Sie finden unsere Best Execution Policy unter www.schroders.com/de-ch/FIDLEG.

Wir wenden in der Regel für alle unsere Kunden die gleichen Best Execution-Grundsätze an, es sei denn, ein Kunde erteilt uns ausdrücklich eine andere Anweisung.

12. Interessenkonflikte

Schroders hat angemessene organisatorische und verwaltungs­technische Massnahmen implementiert, um Interessen­konflikte zu verhindern oder zu mitigieren, welche durch die Erbringung von Finanzdienstleistungen entstehen können und ein Risiko für die Interessen unserer Kunden darstellen oder zu einer Benachteiligung führen könnten.

Ein Interessenkonflikt entsteht, wenn die Interessen einer Partei (z.B. Schroders, ein Verwaltungsratsmitglied, ein Geschäftsleitungsmitglied, eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, ein Kunde oder ein mit Schroders verbundenes Unternehmen) nicht mit den Interessen einer anderen Partei übereinstimmen oder in Zukunft nicht übereinstimmen könnten. Dadurch kann eine Partei zum Vorteil der anderen Partei benachteiligt werden.

Unsere Richtlinien und unser Regelwerk zu Interessen­konflikten sind der Art und dem Umfang unserer Geschäfts­tätigkeit angemessen. Sie ermöglichen es uns, Interessen­konflikte zu identifizieren, zu erfassen, zu verhindern, zu mitigieren oder offenzulegen. Falls Nachteile für Kunden nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand ausgeschlossen werden können, werden wir Ihnen dies in geeigneter Weise offenlegen.

Eine Reihe von Kontrollen stellt sicher, dass unsere Richtlinien und unser Regelwerk zu Interessenkonflikten angemessen bleiben und eingehalten werden. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu unseren Richtlinien und zum Regelwerk zur Verhinderung von Interessenkonflikten haben.

13. Wirtschaftliche Bindungen an Dritte

Schroders ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Schroders plc, London. Wir arbeiten in vielfältiger Weise mit Gesellschaften der Schroder Gruppe in der Schweiz und im Ausland zusammen. Das Regelwerk für Interessenkonflikte der Schroder Gruppe, das für alle Schroder Gruppen­gesellschaften gilt, umfasst Massnahmen zur Verhinderung und Bewältigung potenzieller Interessenkonflikte zwischen den Gruppengesellschaften, um ein angemessenes unterneh­mensinternes Konfliktmanagement zu gewährleisten.

Wenn die Bindung von Schroders zu anderen Unternehmen der Schroder Gruppe oder anderen Dritten zu einem Interessenkonflikt im Zusammenhang mit der Erbringung einer Finanzdienstleistung für Sie führt und ein solcher Interessenkonflikt nicht beseitigt oder mitigiert werden kann, werden wir Sie in angemessener Weise darüber informieren.

14. Aufhebung finanzieller Anreize

Die Bank beseitigt jede direkte Verbindung zwischen den Vergütungen relevanter Personen, deren Tätigkeiten im Namen des Kunden einen Interessenkonflikt begründen könnten.

Die Bank behält sich vor, im Rahmen der auf sie anwendbaren rechtlichen Vorschriften, Dritten für die Akquisition von Kunden und/oder die Erbringung von Dienstleistungen Zuwendungen zu gewähren. Bemessungsgrundlage für solche Zuwendungen können insbesondere die den Kunden belasteten Kommissionen, Gebühren usw. und/ oder (nur im Fall der Schroder & Co Bank AG) bei der Bank platzierte Vermögenswerte bzw. Vermögensbestandteile sein. Die Höhe dieser Zuwendungen entspricht üblicherweise einem prozentualen Anteil der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Die Bank wird die Höhe der gewährten Zuwendungen im Zuge der Erbringung der Dienstleistung offenlegen. Auf Verlangen legt die Bank jederzeit weitere Einzelheiten über die diesbezüglich mit Dritten getroffenen Vereinbarungen offen.

Erbringt die Bank Vermögensverwaltungsleistungen, nimmt sie von Dritten keine Zuwendungen entgegen bzw. leitet sie diese an den Kunden weiter. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Bank im Rahmen einer Auftragsausführung in Finanzinstrumenten (Execution Only und beratungsfreies Geschäft) Zuwendungen entgegennehmen und einbehalten kann, sofern diese die Qualität der Dienstleistung gegenüber dem Kunden verbessern und nicht zu einem Interessenkonflikt führen.

Die Bank wird die Höhe der einbehaltenen Zuwendungen im Zuge der Erbringung der Dienstleistung offenlegen. Solche einbehaltenen Zuwendungen können von Dritten (inklusive Gruppengesellschaften) im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen, Zertifikaten, Notes usw. (nachfolgend: Produkte, worunter auch solche fallen, die von einer Gruppengesellschaft verwaltet und/oder herausgegeben werden) in Form von Bestandszahlungen und Abschlussprovisionen (z.B. aus Ausgabe- und Rücknahmekommissionen) gewährt werden. Die Höhe solcher Zuwendungen ist je nach Produkt und Anbieter unterschiedlich. Bestandszahlungen bemessen sich in der Regel nach der Höhe des von der Bank gehaltenen Volumens eines Produkts oder einer Produktgruppe. Ihre Höhe entspricht üblicherweise einem prozentualen Anteil der dem jeweiligen Produkt belasteten Verwaltungsgebühren, welcher periodisch während der Haltedauer vergütet wird. Abschlussprovisionen sind Einmalzahlungen. Ihre Höhe entspricht einem prozentualen Anteil des jeweiligen Ausgabe- und/oder Rücknahmepreises. Zusätzlich können Vertriebsprovisionen von Wertpapieremittenten auch in Form von Abschlägen auf den Emissionspreis (Rabatt) gewährt oder in Form von Einmalzahlungen geleistet werden, deren Höhe einem prozentualen Anteil des Emissionspreises entspricht.

15. Beschwerdemanagement / Kontakt Ombudsstelle

Bei Schroder & Co Bank AG hat die Zufriedenheit unserer Kunden stets höchste Priorität. Das Vertrauen unserer Kunden in die Zuverlässigkeit der Bank sowie in die Qualität der erbrachten Dienstleistungen ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche, langjährige Beziehung.

Gelegentlich kann es vorkommen, dass wir Ihre Erwartungen nicht zur vollständigen Zufriedenheit erfüllen. Insbesondere in solchen Fällen möchten wir jeden Kunden einladen, mit uns in den Dialog zu treten. Wir nehmen jede Rückmeldung ernst und sehen Beschwerden stets auch als Chance, unsere Dienstleistungen zu verbessern und somit noch gezielter auf Ihre Interessen eingehen zu können. Sollte es einmal Anlass zur Unzufriedenheit oder Beanstandung geben, können Sie sich persönlich, telefonisch, in Textform oder elektronisch bei Ihrem Kundenbetreuer melden. Sofern Sie keinen Kundenbetreuer haben bzw. dieser Ihnen nicht bekannt ist, steht Ihnen unser Beschwerdemanagement direkt zur Verfügung. Ihr Anliegen wird eingehend geprüft und unser Beschwerdemanagement wird sich zeitnah um eine Lösung bemühen. Für die Bearbeitung von Beschwerden gelten für uns folgende Grundsätze:

  • Bei der Abwicklung einer Beschwerde, verwenden wir eine eindeutige, einfach verständliche und nicht irreführende Sprache.
  • Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und bearbeiten es schnellstmöglich. In der Regel erhalten Sie bereits innerhalb von 7 Werktagen eine Eingangsbestätigung.
  • Wir informieren unsere Kunden auf Nachfrage unverzüglich über den Stand der Beschwerdebearbeitung.
  • Unsere Kunden werden zeitnah über unvermeidbare Verzögerungen bei der Bearbeitung von Beschwerden informiert.
  • Jede Beschwerde unserer Kunden wird abschließend beantwortet. Die Antwort erfolgt auf einemdauerhaften Datenträger.
  • Wir treffen alle angemessenen Massnahmen und Vorkehrungen, um Beschwerden objektiv und fair aufzunehmen und zu bearbeiten.
  • Wir überprüfen unser Beschwerdemanagementverfahren regelmässig und anlassbezogen, um allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
  • Die Einreichung von Beschwerden ist kostenlos. Die Sicherstellung der Kundenzufriedenheit ist unsere oberste Priorität.

Alle Einzelheiten zu Beschwerden werden gemäss den geltenden gesetzlichen Regelungen elektronisch aufgezeichnet und für mindestens 5 Jahre aufbewahrt.

Kunden der Schroder & Co Bank haben gemäss MiFID II jederzeit Anspruch auf Herausgabe einer Kopie ihres Dossiers sowie sämtlicher weiterer sie betreffenden Dokumente, welche die Banken im Rahmen der Geschäftsbeziehung erstellt haben.

Wenn Sie einen Anspruch geltend machen wollen, stellen Sie schriftlich ein entsprechendes Gesuch. Die Banken lassen Ihnen innert 30 Tagen nach Erhalt des Gesuchs kostenlos eine Kopie der betreffenden Dokumente zukommen.

Kontaktdaten der Beschwerdemanagement-Funktion
Schroder & Co Bank AG
Roberto Llanderrozas
Head of Compliance / Beschwerdemanagement
Central 2 | CH-8001 Zürich
T +41 (0)44 250 13 02
E-Mail: Roberto.Llanderrozas@Schroders.com

Wenn Sie darüber hinaus Fragen zu unserem Beschwerdemanagementverfahren haben, setzen Sie sich bitte mit unserer Beschwerdemanagement-Funktion in Verbindung.

Sollten Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden sein, können Sie Ihr Anliegen an eine alternative Streitbeilegungsstelle weiterleiten. Es steht Ihnen selbstverständlich auch frei, sich an ein zuständiges Gericht zu wenden. Anders als Gerichte erheben die alternativen Streitbeilegungsstellen keine Gebühren für die Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9 | Postfach | CH-8021 Zürich
Telefon Montag bis Freitag 8.30 –11.30 Uhr
T +41 (0)43 266 14 14 deutsch / englisch
T +41 (0)21 311 29 83 französisch / italienisch
F +41 (0)43 266 14 15
www.bankingombudsman.ch

Beschwerden können zudem an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) gerichtet werden, die die Schroder & Co Bank AG beaufsichtigt.

 

Rechtliche Informationen:

Dieses MiFID II Kundeninformationsdokument wird Ihnen nur zu Informationszwecken und aus regulatorischen Gründen zur Verfügung gestellt und soll Ihnen einen Überblick darüber verschaffen wie Schroder & Co Bank AG die gesetzlichen Verhaltenspflichten umsetzt. Dieses Dokument stellt kein Marketing Material dar.

Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt Schroder & Co Bank AG keine Haftung für die Angemessenheit, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit des Inhalts dieses MiFID II  Kundeninformationsdokumentes, insbesondere auch weil sich nach Veröffentlichung gewisse Details ändern können.

Dieses MiFID II Kundeninformationsdokument gibt den Stand am 1. Januar 2022 wieder und kann von Schroder & Co Bank AG jederzeit einseitig und ohne weitere Benachrichtigung der Kunden aktualisiert werden. Die jeweils aktuellste Version des MiFID II Kundeninformationsdokumentes erhalten Sie immer von Ihrem Kundenberater bei Schroder & Co Bank AG. Nach dem 1. Januar 2022 kann die aktuellste Version des MiFID II Kundeninformationsdokumentes von unserer Webseite www.schroders.com/de-ch/FIDLEG heruntergeladen werden.

Dieses MiFID II Kundeninformationsdokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung durch Schroder & Co Bank AG zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung, zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder zur Teilnahme an einer bestimmten Handelsstrategie in irgendeiner Rechtsordnung dar.