Informationen zu Drittvergütungen
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter.
Die nachfolgenden Informationen zu Drittvergütungen dienen dazu, gegenüber den Kunden der Schroder & Co Bank AG (nachfolgend “Bank”) Transparenz im Zusammenhang mit Drittvergütungen zu schaffen.
1. Begriff der Drittvergütung
Die Bank bietet ihren Kunden eine Vielzahl von eigenen und fremden Anlagefonds und strukturierten Produkten (einschliesslich aktiv verwalteten Zertifikaten (AMC)) an. Für diese Vertriebstätigkeit und die damit verbundenen Leistungen erhält die Bank von manchen Produktanbietern Vertriebsentschädigungen, Bestandespflegekommissionen, Retrozessionen und/oder andere geldwerte Leistungen (“Drittvergütungen”).
Bei Anlagefonds stellen diese Drittvergütungen (namentlich als Bestandespflegekommissionen bezeichnet) Teil der im Fondsreglement ausgewiesenen Verwaltungskommission dar.
Bei strukturierten Produkten sind Drittvergütungen in Form eines Rabatts auf dem Ausgabepreis, als Vergütung eines Teils des Ausgabepreises oder in Form anderer Strukturierungsgebühren gebräuchlich. Bei AMC erfolgen Drittvergütungen typischerweise in Form einer periodischen Vergütung, deren Höhe abhängig von der Wertentwicklung des AMC ist.
Drittvergütungen werden mit den Produktanbietern in speziellen Verträgen – unabhängig von den jeweiligen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden – geregelt und stellen grundsätzlich eine Entschädigung für die Bank für die in Bezug auf den Verkauf, die Aufbewahrung und die Betreuung übernommenen Aufgaben dar. Eine Auswahl an Aufgaben ist nachfolgend unter Ziffer 6 dieser Kundeninformation zusammengestellt.
Unter anderen geldwerten Leistungen sind unterstützende Sachleistungen zu verstehen, wie z.B. das Erhalten von kostenlosen Finanzanalysen (Research), die Ausbildung von Mitarbeitern der Bank sowie andere verkaufsunterstützende Angebote.
2. Berechnungsgrundlagen der Drittvergütungen
Produktklasse Anlagefonds
Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welchen Bandbreiten bei Anlagefonds Drittvergütungen an die Bank ausgerichtet werden:
Produktkategorie | Bandbreite der Drittvergütungen |
|---|---|
Geldmarktfonds | 0-0,20% |
Obligationenfonds | 0-0,74% |
Immobilienfonds | 0-0,19% |
Aktienfonds | 0-1,05% |
Übrige Anlagefonds | 0-0,60% |
Die Drittvergütungen sind als Prozentsatz des Anlagevolumens auf Jahresbasis ausgewiesen. “Übrige Anlagefonds” enthalten Anlagezielfonds, alternative Anlagefonds, Hedge Funds, Private Equity Funds, Commodity Funds, Fund of Funds usw.
Produktklasse strukturierte Produkte
Drittvergütungen für strukturierte Produkte betragen maximal 1.20% des Anlagevolumens. Diese sind bei unterjährigen Produkten pro rata temporis berechnet und bei überjährigen als Prozentsatz auf den Ausgabepreis. Bei AMC betragen Drittvergütungen zwischen [0.25]-[1.20]% des Anlagevolumens [pro Quartal].
Allgemeines
Die Bank kann die oben genannten Drittvergütungen im Zusammenhang mit sämtlichen Dienstleistungen erhalten, die sie anbietet. Insbesondere erhält sie die Drittvergütungen auch, wenn sie mit dem Kunden einen Vermögensverwaltungsvertrag abschliesst und die Bank bei der Umsetzung je nach gewählter Strategie Vermögensanlagen in Direktanlagen, Anlagefonds und/oder strukturierte Produkte tätigt. Solche Anlagefonds und strukturierte Produkte können wiederum in Anlagefonds und strukturierte Produkte investieren, die Drittvergütungen für die Bank vorsehen. Das kann dazu führen, dass die Bank mehrfach, d.h. sowohl auf Ebene der Dienstleistung als auch auf Ebene der Vermögensanlage, entschädigt wird. Weitere Informationen zum damit verbundenen potenziellen Interessenkonflikt finden sich nachfolgend unter Ziffer 6 dieser Kundeninformation sowie im "FIDLEG Informationsdokument", welches Sie erhalten haben und welches in seiner aktuellsten Version auf unserer Website https://www.schroders.com/de-ch/ch/verm%C3%B6gensverwaltung/publikationen/fidleg/ abgerufen werden kann.
3. Gesamthöhe der Drittvergütungen
Im Rahmen eines von der Bank ausgeführten Vermögensverwaltungsmandates oder einer von der Bank im Rahmen eines Beratungsmandates erbrachten portfoliobezogenen Anlageberatung beläuft sich die Gesamthöhe der erwarteten jährlichen Drittvergütungen je nach gewählter Anlagestrategie üblicherweise auf die folgenden Prozentbeträge des im Rahmen des jeweiligen Mandats verwalteten oder beratenen Anlagevermögens:
Anlagestrategie | Bandbreite der Drittvergütungen |
|---|---|
Anleihenmarkt Portfolio | [0–0,57%] |
Konservatives Portfolio | [0–0,20%] |
Ausgewogenes Portfolio | [0–0,38%] |
Wachstumsorientiertes Portfolio | [0–0,79%] |
Aktien Portfolio | [0–0,79%] |
Spezial | [0–0,63%] |
Alle | [0–0,79%] |
Weitere Informationen können dem Depotauszug entnommen werden
4. Informationen zu erhaltenen Drittvergütungen
Die Bank erteilt dem Kunden auf Anfrage weitere Auskünfte und nähere Informationen zu erhaltenen Drittvergütungen für einzelne vom Kunden gehaltene Anlageinstrumente und Dienstleistungen. Diesbezügliche Anfragen können gerichtet werden an: Abteilung Legal & Compliance, Zürich.
5. Vermeidung von allfälligen Interessenkonflikten
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Drittvergütungen zu potenziellen Interessenkonflikten zwischen den Interessen des Kunden und denjenigen der Bank führen können, indem sie einen Anreiz setzen, Anlageprodukte auszuwählen oder zu empfehlen, bei denen die Bank überhaupt eine Drittvergütung erhält (z.B. einen Anlagefonds oder ein strukturiertes Produkt anstelle von Aktien oder Obligationen) oder bei denen sie eine höhere Drittvergütung erhält (Bevorzugung von Produkten bestimmter Anbieter gegenüber Produkten anderer Anbieter, oder bestimmter Kategorien von Produkten, bei denen höhere Drittvergütungen anfallen). Die Bank trifft zweckdienliche Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, die sich aus der Entgegennahme von Drittvergütungen ergeben können. Wo sich Interessenkonflikte nicht vermeiden lassen, stellt die Bank sicher, dass dem Kunden daraus keine Nachteile erwachsen.
6. Tätigkeiten der Bank, die durch Drittvergütungen abgegolten werden
Die Bank erbringt im Auftrag der Anbieter von Anlagefonds und strukturierten Produkten verschiedenste Dienstleistungen. Unter anderem sind dies folgende Tätigkeiten:
– Einrichten von Betriebsabläufen für die Zeichnung, das Halten und den Verkauf von Anlagefonds und strukturierten Produkten zuhanden der Produktanbieter
– Zeichnen von Anteilen, Zertifikaten usw. im Auftrag des Kunden
– Abwicklung von Corporate Actions
– Erfüllen der durch den Produktanbieter auferlegten Verkaufsrestriktionen und sonstiger Vorgaben
7. Änderungen dieser Informationen
Die Bank behält sich vor, diese Informationen zu Drittvergütungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden auf geeignete Weise mitgeteilt und gelten ohne Widerspruch innert 30 Tagen ab Bekanntgabe als genehmigt. Die aktuellste Fassung dieser Informationen zu Drittvergütungen ist auf der Website der Bank https://www.schroders.com/de-ch/ch/verm%C3%B6gensverwaltung/informationen-zu-drittverg-tungen-wm-/ abrufbar.