FIDLEG Information

Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

 

1. Was ist das FIDLEG

Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) trat am 1.1.2020 in Kraft und die Übergangsfrist für die Umsetzung des FIDLEG endete am 31.12.2021. Seit dem 1.1.2022 ist das FIDLEG für die Schroder & Co Bank AG sowie für andere Anbieter von Finanzdienstleistungen in der Schweiz vollumfänglich anwendbar.

Das FIDLEG zielt insbesondere darauf ab, den Anlegerschutz zu stärken und vergleichbare Standards für die Anbieter von Finanzdienstleistungen zu schaffen. Nähere Informationen zur Umsetzung des FIDLEG durch die Schroder & Co Bank AG finden Sie in der Broschüre «FIDLEG-Kundeninformation», die Sie bei Ihrem Kundenberater anfordern oder hier herunterladen können.

 

2. Informationen über Schroder & Co Bank AG

Schroder & Co Bank AG ist eine Schweizer Bank, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) gemäss dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Schweizerisches Bankengesetz) zugelassen ist. Die Schroder & Co Bank AG steht im Eigentum der Schroders plc, London, die an der Londoner Börse notiert und Teil des FTSE 100 Index ist.

Unsere Anschrift lautet:

Schroder & Co Bank AG 
Central 2 
CH-8001 Zürich 
+41 44 250 11 11 

Schroder & Co Banque SA
Rue Jargonnant 2
CH-1207 Genf
+41 22 818 41 11

Sie können uns auch unter contact@schroders.ch kontaktieren.

 

3. Informationen zu unserer Aufsichtsbehörde

Unsere Aufsichtsbehörde ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).

Die FINMA kann kontaktiert werden unter:

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Laupenstrasse 27
CH-3003 Bern
+41 31 327 91 00
info@finma.ch

 

4. Informationen über den Schweizerischen Bankenombudsmann

Die Schroder & Co Bank AG ist bestrebt, Ihre Erwartungen jederzeit zu erfüllen. Unser Beschwerdemanagementverfahren ist in der Broschüre «FIDLEG-Kundeninformation» (siehe Punkt 1 oben) beschrieben. Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, können Sie sich jederzeit an Ihren Kundenberater wenden, der sein Bestes tun wird, um das Problem zu lösen. Alternativ können Sie eine Beschwerde bei uns einreichen unter:

complaintsch@schroders.com

Falls wir keine einvernehmliche Lösung finden, können Sie sich an den Schweizerischen Bankenombudsman wenden:

Schweizerischer Bankenombudsmann
Bahnhofplatz 9
Postfach
CH-8021 Zürich
+41 43 266 14 14


5. Informationen zur Kundenklassifizierung

Das FIDLEG verpflichtet die Anbieter von Finanzdienstleistungen, ihre Kunden in eine der drei vorgegebenen Kategorien einzuordnen: Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden. Für die verschiedenen Kundenkategorien gelten unterschiedliche Stufen des Anlegerschutzes. Die Schroder & Co Bank AG bedient die Kategorie der institutionellen Kunden nicht.

Alle Kunden der Schroder & Co Bank AG werden als Privatkunden eingestuft. Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Opting-Out in die Kategorie der professionellen Kunden erfüllen, können Sie Ihre Umklassifizierung beantragen. Einzelheiten zur Kundenklassifizierung und zu den Möglichkeiten des Opting-Out und Opting-In finden Sie in der Broschüre «FIDLEG-Kundeninformation» (siehe Punkt 1 oben).

6. Risikohinweise

Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden. Es ist wichtig, dass Sie diese Risiken kennen und verstehen, bevor Sie eine Finanzdienstleistung in Anspruch nehmen. Die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» enthält allgemeine Informationen über typische Finanzdienstleistungen sowie über die Merkmale und Risiken von Finanzinstrumenten. Sie können ein Exemplar dieser Broschüre jederzeit bei Ihrem Kundenberater anfordern oder sie hier herunterladen.

 7. Produktinformationen

Die Schroder & Co Bank AG stellt allen Kunden mit einem reinen Ausführungs- und Beratungs-Mandat die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document, KIID) vor der Ausführung einer Transaktion kostenlos zur Verfügung, sofern sie vom Emittenten erstellt wurden. Dadurch kann es zu Verzögerungen bei der Ausführung Ihres Auftrages kommen – insbesondere wenn Sie abwesend sind (z. B. am Telefon). Sie können schriftlich Ihr Einverständnis dazu erklären, dass Sie das KIID erst nach der Ausführung einer Transaktion erhalten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater, der Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen wird. Sie können Ihre Zustimmung auch jederzeit schriftlich widerrufen.

Als professioneller Kunde und als Kunde mit einem diskretionären Mandat erhalten Sie das KIID nicht automatisch, Sie können es aber jederzeit bei Ihrem Kundenberater anfordern.

 

8. Informationen zu Kosten und Zahlungen von Dritten

Die Schroder & Co Bank AG erhebt für die Erbringung ihrer Dienstleistungen Gebühren. Eine Übersicht über die Kosten und Gebühren finden Sie in unserer Gebührenbroschüre, die Sie bei Ihrem Kundenberater anfordern oder hier herunterladen können.

Bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen kann die Schroder & Co Bank AG Zahlungen von verbundenen Unternehmen oder Dritten erhalten. Eine Übersicht über die Zahlungen von Dritten finden Sie im Dokument «Informationen zu Drittvergütungen», das Sie bei Ihrem Kundenberater anfordern oder hier herunterladen können.

 9. Informationen zur bestmöglichen Ausführung

Bei der Ausführung von Kundenaufträgen achten wir darauf, in finanzieller, zeitlicher und qualitativer Hinsicht das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen. Einzelheiten zu unserer Richtlinie zur bestmöglichen Ausführung finden Sie nachstehend.

Ausführungsinformationen