Fondsstandortgesetz
Fragen und Antworten: Grenzüberschreitender Vertrieb von Fonds
Die Europäische Union hat Schritte unternommen, um den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds (sowohl von Organismen für gemeinsame Anlagen "OGAW" als auch von alternativen Investmentfonds "AIF") zu erleichtern, indem sie das Maßnahmenpaket zum grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds (Richtlinie (EU) 2019/1160 und eine Verordnung (EU) 2019/1156) eingeführt hat. Mit dem Rahmen werden Regeln für die Bereitstellung von Einrichtungen und für die Anforderungen an die Marketingkommunikation eingeführt. Die Richtlinie muss bis zum 2. August 2021 in nationales Recht umgesetzt werden, allerdings befinden sich die Mitgliedstaaten in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung der Richtlinie.
1. Wie werden Sie die Dienstleistungen der Einrichtungen erbringen?
Wir verhandeln derzeit mit einem Dienstleister, der den Anlegern im EWR zentralisierte Facility Services anbieten wird.
2. Welche Änderungen an den Marketingunterlagen für die angebotenen Produkte werden Sie vornehmen? Wie werden sich zum Beispiel Haftungsausschlüsse oder wichtige Hinweise in Ihren Produktpräsentationen ändern?
Unsere Marketingunterlagen entsprechen den bestehenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen, einschließlich MIFID II, OGAW und AIFMD, einschließlich des Grundsatzes, dass Marketingkommunikation fair, klar und nicht irreführend sein muss. Als solche erfüllen unsere bestehenden Marketingmaterialien im Wesentlichen die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/1160 in Bezug auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen und der Verordnung (EU) 2019/1156 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen. Wir beabsichtigen, vor dem 2. August 2021 einige geringfügige Änderungen am Inhalt unserer Offenlegungen in der Marketingkommunikation vorzunehmen.
3. Auf welche Weise werden Sie der Forderung nach einem deutlicheren Hinweis darauf, dass es sich um Werbedokumente handelt, Rechnung tragen?
Alle Marketingunterlagen von Schroders müssen klar als solche gekennzeichnet sein.
4. Welche Änderungen sehen Sie bei anderen Werbematerialien, wie Filmen, Podcasts oder sozialen Medien?
Alle Schroders-Werbematerialien müssen unsere Regeln für Marketing-Inhalte einhalten. Dazu gehört, dass Marketing-Materialien (einschließlich Filme, Podcasts oder soziale Medien) eindeutig als solche gekennzeichnet werden und fair, klar und nicht irreführend sind. Wir gehen nicht davon aus, dass sich die Werbematerialien wie Filme, Podcasts oder soziale Medien durch das Inkrafttreten des Rahmenwerks für den grenzüberschreitenden Fondsvertrieb wesentlich verändern werden.
5. Planen Sie irgendwelche Änderungen an Ihren Websites?
Wir planen keine größeren Änderungen an unseren Websites.
6. Wie gehen Sie mit der Anforderung um, Informationen über die Rechte der Anleger (insbesondere über mögliche Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten) bereitzustellen?
Die Rechte der Anleger, sich zu beschweren, und bestimmte Informationen über Rechtsbehelfsmechanismen werden den Anlegern gemäß unseren Grundsätzen und Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden zur Verfügung gestellt. Die Zusammenfassung der Anlegerrechte finden Sie hier. Sobald mehr Informationen über die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie über kollektive Verbraucherinteressen vorliegen, werden wir die Informationen zu den Anlegerrechten auf unserer Website möglicherweise weiter überarbeiten.
7. Wann werden diese Änderungen in Kraft treten?
Die Änderungen werden je nach Bedarf vor dem Stichtag 2. August 2021 umgesetzt.